Teilnahmebedingungen des Vereins VisionOutdoor - Natursportverein für blinde, sehbehinderte und sehende Menschen Kassel e.V.
1. Abschluss eines Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der/die Anmeldende/r dem Verein VisionOutdoor e.V. den Abschluss eines Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zustande.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen des Vereins VisionOutdoor e.V. richten sich nach der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung.
3. Zahlungen
Der Teilnahmepreis ist wie folgt fällig:
- 20% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Anmeldebestätigung
- der Restbetrag 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so ist der gesamte Teilnahmepreis mit Zugang der Anmeldebestätigung sofort fällig.
Ist der Teilnahmepreis bis Veranstaltungsbeginn nicht vollständig bezahlt, so steht dem Verein VisionOutdoor e.V. das Recht zu, vom Teilnahmevertrag zurückzutreten und eine pauschale Entschädigung gemäß Ziffer 4 zu verlangen.
4. Rücktritt durch die Anmeldende
Die Anmeldende kann jederzeit vor Reiseantritt vom Teilnahmevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich erfolgen. Anstelle des Anspruchs auf den Teilnahmebetrag tritt ein Anspruch auf Zahlung von Rücktrittsgebühren, die nachfolgend angegeben sind:
Rücktritt bis 61 Tagen vor Reisebeginn: 15% des Preises
Rücktritt 60 bis 46 Tagen vor Reisebeginn: 25% des Preises
Rücktritt 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn: 40% des Preises
Rücktritt 29 bis 5 Tagen vor Reisebeginn: 60% des Preises
Rücktritt 4 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Preises
Nichterscheinen/Abbruch 100% des Preises
Es wird der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung empfohlen. Ein Nichtantritt der Veranstaltung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Teilnahmevertrag. In diesem Fall bleibt die Anmeldende zur vollen Bezahlung verpflichtet. Der Anmeldenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem VisionOutdoor e.V. ein Schaden nicht oder nicht in der vorgenannten Höhe entstanden ist.
5. Umbuchungen und Ersetzungsbefugnis
a) Bis zum 35. Tag vor Reiseantritt kann der/ die Teilnehmende gegen eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro eine Umbuchung vornehmen. Umbuchungswünsche nach Ende dieser Frist können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den unter Punkt 4 genannten Rücktrittsbedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen.
b)Der/ Die Teilnehmer/in kann bis zum Veranstaltungsbeginn verlangen, dass statt seiner/ihrer ein Dritter in Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag eintritt. VisionOutdoor e.V. kann dem Eintritt des Dritten wiedersprechen, wenn die Person den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung nicht genügt, oder seine Teilnahme den gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haften der/ die ursprüngliche Vertragspartner/in und die neu eintretende Person gesamtschuldnerisch für den Teilnahmepreis und die durch den Eintritt des/ der Dritten entstehende Mehrkosten.
6. Rücktritt durch den Verein VisionOutdoor e.V.
a)VisionOutdoor e.V. kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der/ die Teilnehmer/in trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine/ ihrer Teilnahme für den Verein VisionOutdoor e.V. und/ oder andere Teilnehmer/innen nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der/ die Teilnehmer/ in sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Verein FrauenOutdoor e.V. steht in diesem Falle die Teilnahmegebühr zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung ergeben. Schadensersatzforderungen im übrigen bleiben unberührt.
b)Bei Nichterreichen einer in der Ausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist der Verein VisionOutdoor e.V. bis zum 15. Tag vor Antritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Der/ die Teilnehmer/in wird dann unverzüglich informiert und erhält die eingezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe zurück.
7. Vertragsbeendigung wegen höherer Gewalt
Der Verein VisionOutdoor e.V. ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, Unwettern, innerer Unruhen, Krieg, Streik sowie behördlicher oder gesetzlicher Maßnahmen erheblich beschwer, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall erfolgt die Rückabwicklung des Vertrages. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
8. Haftung
Die gesetzliche und vertragliche Haftung des Vereins VisionOutdoor e.V. im Falle von Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Ersatz unmittelbarer Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wurde begrenzt.
Liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor, so ist die Haftung des Verein VisionOutdoor e.V. je Schadensereignis auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
9. Mindestalter
Bei Einzelpersonen muss jede/r Teilnehmer/in mindestens 18 Jahre alt sein. Jugendliche ab 14 Jahren können in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen. Ausnahmen sind nach Absprache möglich. Bei den gesondert ausgewiesenen erlebnispädagogischen Veranstaltungen für Jugendliche können Jugendliche im Rahmen einer Gruppenveranstaltung ab 14 Jahren teilnehmen.
10. Versicherung
Es wird dringend der Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung sowie der Abschluss einer Reisegepäck-, Unfall- und Krankenversicherung empfohlen.
11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der/ Die Teilnehmer/in ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Veranstaltung wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ ihren Lasten ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Vereins VisionOutdoor e.V. erwachsen sind.
12. Mitwirkungspflicht
Die Teilnehmer/innen sind dazu verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Veranstaltungsleiterin mitzuteilen bzw. zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, ist jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Unterlässt es ein/e Teilnehmer/in bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diese gegenüber VisionOutdoor e.V. anzuzeigen, so kann er/ sie auf diesen Mangel später keine teilnehmervertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen.
13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen hat der/ Die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung geltende zu machen bei:
VisionOutdoor e.V.
Sachsenstr. 11
34131 Kassel
Nach Ablauf der Frist eingegangene Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn der/ die Teilnehmer/in die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten können. Vertragliche Anspräche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen verjähren ein Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung.
14. Datenschutz
Der/ Die Anmeldende ist damit einverstanden, dass die für die Durchführung des Teilnahmevertrages notwendigen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.
15. Schlussbestimmungen
Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.